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Gesetzgebung in Deutschland

Gesetzgebung in Deutschland

Obwohl die Argumente zugunsten eines Rauchmelders schon eine eindeutige Sprache sprechen, werden die Geräte für private Hauseigentümer noch wichtiger, sobald sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Installation von Rauchmeldern ist in der Bundesrepublik Deutschland bereits in die Landesbauordnung verschiedener Bundesländer aufgenommen worden bzw. wird in naher Zukunft aufgenommen. 1

Der Text lautet jeweils:

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

Die Landesbauordnungen richten sich an die Eigentümer von Wohngebäuden. Sie sind für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen verantwortlich. Konkret fordern diese Verordnungen, dass für Schlafund Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungsweg dienen ...

  1. ... eine ausreichende Anzahl von Rauchmeldern eingebaut wird und
  2. ... die eingebauten Rauchmelder dauerhaft funktionieren.

1) Gesetzliche Vorschriften zum Einbau von Rauchmeldern*

Bundesland Pflicht seit Neubau/ ab Umbau/ Anbau Renovierung Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen
Rheinland-Pfalz 2003 Ja/ sofort Ja/ sofort Nein
Saarland 2004 Ja/ sofort Ja/ sofort Nein
Schleswig-Holstein 2004 Ja/ sofort Ja/ sofort Ja/ ab 2009
Hessen 2005 Ja/ sofort Ja/ sofort Ja/ ab 2014
Hamburg 2006 Ja/ sofort Ja/ sofort Ja/ ab 2010
Mecklenburg-Vorpommern 2006 Ja/ sofort Ja/ sofort Ja/ ab 2009

* Stand: Mai 2006

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